Internationale Oberschule Reinsdorf

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Hausordnung

des internationalen Gymnasiums und der internationalen Oberschule Reinsdorf

Schüler und Erwachsene bilden an unseren Schulen eine Gemeinschaft, die geprägt ist von der Achtung untereinander und der Solidarität miteinander. Alle sollen sich gegenseitig unterstützen und helfen, damit der Auftrag der Schule, Wissensvermittlung und Lernen sowie das Erwerben sozialer Denk- und Verhaltensweisen, gelingt. Für das Zusammenleben in der Schule gibt es daher für alle Rechte und Pflichten.

Unsere Hausordnung

  1. Alle Schüler kommen pünktlich zum Unterricht, das heißt, sie sind 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Klassenraum, um sich auf den Unterricht vorzubereiten.

  2. Das sichtbare Tragen von Schulkleidung ist für alle Schüler Pflicht.

  3. Das Verlassen des Schulgeländes während des stundenplanmäßigen Unterrichts ist den Schülern nicht erlaubt (Erlöschen des Versicherungsschutzes!). Dies betrifft sowohl Freistunden als auch Pausen. Wenn von den Eltern eine schriftliche Erlaubnis für das Verlassen des Schulgeländes während der Freistunden (einschließlich davorliegender oder nachfolgender Pausen) vorliegt, dürfen Schüler ab der Klassenstufe 9 das Schulgelände verlassen. Die Eltern übernehmen in diesem Fall die Verantwortung hinsichtlich des Verzichts auf Aufsicht und Versicherung seitens der Schule. Die schriftliche Erlaubnis der Eltern gilt jeweils nur für das laufende Schuljahr.

  4. Beim Lernen gibt jeder sein Bestes und stört den Unterricht nicht. Die Schüler halten Ordnung, fertigen Hausaufgaben regelmäßig an und behandeln alle Arbeitsmittel pfleglich.
  5. Das Schuleigentum sowie das Eigentum Anderer werden von allen Schülern geachtet. Mutwillige Zerstörungen und Schäden werden, wenn möglich, durch den Schüler beseitigt. Ist der Schaden durch den Schüler nicht zu beheben, so werden die Eltern des betreffenden Schülers finanziell für die Behebung des Schadens haftbar gemacht.

  6. In den kleinen Pausen halten sich die Schüler unter Aufsicht des Fachlehrers im Klassenraum auf. Dabei ist ein angemessenes Verhalten während der Pause zu wahren.

  7. In den großen Pausen verlassen alle Schüler bei entsprechendem Wetter das Schulgebäude. Ausnahmen gelten nur für Schüler der 11. und 12. Klassen nach Absprache mit der Schulleitung und den Tutoren.

  8. Schüler, die an der Pausenversorgung teilnehmen, verhalten sich im Speiseraum diszipliniert und achten auf Hygiene und Ordnung.

  9. Die Unterrichtsräume sind von der Klasse, die das jeweilige Zimmer zuletzt genutzt hat, besenrein zu verlassen. Auf das Ausschalten der Beleuchtung und Schließen der Fenster ist zu achten.

  10. Konflikte jeglicher Art sind gewaltfrei zu lösen. Schüler, die Hilfe bei der Schlichtung benötigen, sollten sich an ihren Klassenlehrer oder Vertrauenslehrer wenden. Die Schüler, die mit unangemessener Gewalt reagieren, haben sich entsprechend zu verantworten und werden je nach Schwere des Vergehens mit einer Disziplinarstrafe belegt.

  11. Das Mitbringen von Glasflaschen, Hieb-, Stich- und anderen Waffen, von Drogen, Alkohol und Tabakwaren sowie Feuerzeugen ist den Schülern verboten.

  12. Das Mitführen bzw. Anbringen von Symbolen und Medien mit verfassungsfeindlichen, gewaltverherrlichenden sowie kinder- und jugendgefährdenden Inhalten ist verboten. Verstöße dieser Art sind meldepflichtig, ziehen ein strafrechtliches Verfahren nach sich und können zum Ausschluss aus der Schule führen.

  13. Den Schülern ist das Benutzen von Mobiltelefonen, MP3-Playern, Spielkonsolen, Aufzeichnungsgeräten (Bild und Ton) aller Art in der Schule und im gesamten Schulgelände untersagt. Nur in dringenden Ausnahmefällen und mit Genehmigung eines Lehrers ist das Benutzen des Mobiltelefons gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden diese Geräte einbehalten und sind nach Bestätigung der Eltern über die Kenntnisnahme des Verstoßes gegen die Hausordnung im Sekretariat abzuholen.

  14. Für Geld und Wertsachen wird keinerlei Haftung übernommen. Das Tauschen, Weitergeben und Einfordern persönlicher Dinge in erpresserischer Art ist strengstens untersagt. Ein Verstoß gegen diese Festlegung zieht unverzüglich eine Disziplinarstrafe nach sich.

  15. Fahrräder, Kleinkrafträder und Motorräder sind vor dem Schulgebäude in den Fahrradständern bzw. auf den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen und zu sichern. Es erfolgt keine Haftung durch die Schule.

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